Bürgergeld - Die Grundsicherung
Neben den Leistungen zur Integration in den Arbeitsmarkt können Sie auch finanzielle Leistungen zur Grundsicherung für sich und Ihre Angehörigen erhalten, sofern Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbst – beispielsweise durch Annahme einer zumutbaren Tätigkeit oder den Einsatz von Vermögen/Einkommen – sicherstellen können.
Zur Sicherung des Lebensunterhalts erbringt das Jobcenter Gera folgende Leistungen:
- Bürgergeld für erwerbsfähige Hilfebedürftige im Alter von 15 bis zum Erreichen der Altersgrenze von 65 bis 67 Jahren (nach § 7a SGB II)
- Bürgergeld für nicht erwerbsfähige Angehörige, die mit dem/der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben
- bestimmte einmalige Leistungen bzw. Leistungen für Mehrbedarfe
- Bedarfe für Unterkunft und Heizung, soweit diese angemessen sind
Weitere Informationen finden Sie in den jeweiligen Unterpunkten zu dieser Seite.
Eine Übersicht mit den Änderungen ab 2023 aufgrund des Bürgergeld-Gesetzes finden sie hier.