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Veränderungen mitteilen

Es gibt Veränderungen in Ihrem Leben/in der Bedarfsgemeinschaft mit möglichen Auswirkungen auf den Leistungsanspruch? Dann nutzen Sie bitte die Veränderungsmitteilung über jobcenter.digital oder als PDF zum Herunterladen.

Einkommen und Vermögen
 Informieren Sie das Jobcenter, falls …
◾ Sie eine Arbeit aufnehmen oder beenden,
◾ sich etwas bei Ihrem bestehenden Beschäftigungsverhältnis ändert,
◾ Sie eine selbstständige Tätigkeit beginnen oder beenden,
◾ sich Ihr Einkommen oder Vermögen ändert, zum Beispiel durch eine Gehaltserhöhung oder eine Erbschaft.

Persönliches
Teilen Sie zum Beispiel mit, wenn …
◾ sich Ihr Familienstand ändert,
◾ Sie schwanger sind,
◾ ein Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft stirbt,
◾ Sie ein Studium beginnen oder beenden oder die Schule abschließen,
◾ Sie Ihre Krankenkasse wechseln,
◾ Sie in einer stationären Einrichtung aufgenommen werden, zum Beispiel in einem Pflegeheim.

Umzug
Nutzen Sie die Veränderungsmitteilung, wenn …
◾ Sie umziehen,
◾ eine andere Person bei Ihnen einzieht oder auszieht,
◾ sich die Kosten Ihrer Unterkunft ändern, zum Beispiel Miete oder Heizkosten.

Diese Aufzählungen sind beispielhaft und nicht abschließend.