Bedarfe für Unterkunft und Heizung

Wohnen zur Miete

Wenn Sie Bürgergeld beziehen, übernimmt Ihr Jobcenter die Kosten für Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe. Welche Kosten angemessen sind, erfahren Sie bei Ihrem Jobcenter.

Ihr Jobcenter achtet darauf, dass die Mietkosten und die Größe Ihrer Unterkunft bestimmte Richtwerte nicht überschreiten. 

Ist Ihre Wohnung nicht angemessen, müssen Sie die Kosten möglichst senken. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass Sie in eine günstigere Wohnung umziehen oder ein Zimmer untervermieten.

Wohnen im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung

Wenn Sie in Ihrem eigenen Haus oder in Ihrer eigenen Eigentumswohnung wohnen und Anspruch auf Bürgergeld haben, kann Ihr Jobcenter Sie ebenfalls finanziell unterstützen. Beispielsweise kann es, wie bei einer Mietwohnung, die Kosten für Unterkunft und Heizung übernehmen. Dazu zählen unter anderem die Nebenkosten.

Auch für Wohneigentum gilt: Die Kosten der Unterkunft und die damit verbundenen Belastungen müssen angemessen sein.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Ihr Jobcenter weitere Kosten bezahlt, zum Beispiel:

  • die Grundsteuer,
  • die Wohngebäudeversicherung,
  • Kosten für Instandhaltung und Reparaturen, die nicht vermieden werden können sowie
  • angemessene Schuldzinsen für Hypotheken.

Die Tilgungsraten für einen Kredit übernimmt das Jobcenter nicht, weil damit Vermögen aufgebaut wird.

Zusatzinformationen

Kontaktmöglichkeiten Jobcenter Gera

Telefon: 0365 / 857 - 700
Fax: 0365 / 857 - 709

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