Angebote des Jobcenters

Vermittlung/Beratung

  • Beratung und Unterstützung bei der Integration und Vermittlung in eine Ausbildung oder (möglichst sozialversicherungspflichtige) Beschäftigung
  • Erst-/Folgegespräche durchführen
  • Aufzeigen von Möglichkeiten der Stellen -und Ausbildungsstellensuche
  • Angebot und Aufforderung zur Klärung von Zukunftsplänen mit dem Angebot der BIZ- Infothek
  • Beratung und Unterstützung von Kunden mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen durch das beschäftigungsorientierte Fallmanagement

Junge Menschen bis 28 Jahre denen der Arbeits- oder Ausbildungsmarkt aufgrund ihrer persönlichen oder sozialen Situation nicht unmittelbar zugänglich ist, werden in besonderem Maße vom Jugendhaus Gera betreut.
Anbei eine Reihe von persönlichen Umständen, die eine berufliche und soziale Integration erschweren:

  • Motivationsprobleme
  • Orientierungslosigkeit
  • fehlende Schulabschlüsse
  • fehlende Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
  • familiäre Probleme
  • psychische Probleme
  • Verhaltensauffälligkeiten
  • Drogenmissbrauch
  • Wohnungslosigkeit
  • Schulden
  • Sprachprobleme …

Beratung und Entscheidung über Förderleistungen

  • Vermittlungsbudget (VB) gemäß § 44 SGB III
  • Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gemäß § 45 SGB III
  • Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) gemäß § 45 SGB III
  • Eingliederungszuschuss (EGZ) gemäß § 88 ff. SGB III
  • Einstiegsgeld bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gemäß § 16b SGB II
  • Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen gemäß § 16c SGB II
  • Arbeitsgelegenheiten (AGH) gemäß § 16d SGB II
  • Teilnahme an überbetrieblicher Ausbildung (BaE)
  • Unterstützung vor und während der betrieblichen Ausbildung durch "Assistierte Ausbildung" (AsA)
  • Einstiegsqualifizierung (EQ)
  • Maßnahmen über den Europäischen Sozialfonds (ESF)
  • Aktivierungshilfen für Jüngere
  • Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) gemäß § 81 ff. SGB III

Anbieten kommunaler Leistungen nach § 16a SGB II

Bei Bedarf kann das Jobcenter auf die Unterstützung durch die kommunalen Eingliederungsleistungen nach §16a SGB II zurückgreifen:

  • Schuldnerberatung
  • Suchtberatung
  • psychosoziale Beratung

Leistungsberatung

Das Jobcenter gewährt die Zahlung der Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II, der Bedarfe für Unterkunft und Heizung und bietet im Bedarfsfall eine darüber hinausgehende Leistungsberatung an.