Regelbedarf
Die Regelbedarfe der Grundsicherung sind pauschale Geldbeträge, mit denen alltägliche Ausgaben abgedeckt werden sollen. Dazu zählen zum Beispiel die Kosten für Lebensmittel und Kleidung.
Die Regelbedarfe werden ab dem 1. Januar 2024 erhöht:
Regelbedarf für ... | Höhe |
Alleinstehende, Alleinerziehende | 563,00 Euro |
Volljährige Partner | 506,00 Euro |
Volljährige von 18 – 24 Jahre Personen unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umziehen | 451,00 Euro |
Kinder bzw. Jugendliche von 14 – 17 Jahre | 471,00 Euro |
Kinder von 6 – 13 Jahre | 390,00 Euro |
Kinder von 0 – 5 Jahre | 357,00 Euro |