Agentur für Arbeit und Landratsamt im Jobcenter unter einem Dach 

Das Jobcenter Landkreis Freudenstadt ist eine gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit Nagold-Pforzheim und des Landkreis Freudenstadt. Der Landkreis und die Agentur für Arbeit erbringen seit 2012 in gemeinsamer Verantwortung als gleichberechtigte Träger alle Leistungen für erwerbsfähige Hilfebedürftige im Landkreis Freudenstadt nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Diese Zusammenarbeit gewährleistet eine bürgerfreundliche Leistungsgewährung "aus einer Hand".

Wichtigstes Ziel für die Jobcenter ist Ihre erfolgreiche Arbeitssuche und dauerhafte finanzielle Unabhängigkeit.

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende unterstützt Sie mit:

  • Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und
  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Bürgergeld)

Sozialversicherungsbeiträge

Für Bezieher von Bürgergeld werden die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt. Für Bezieher von Sozialgeld werden die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung übernommen, sofern keine Familienversicherung besteht.

Bedarfe der Unterkunft und Heizung

Die Kosten der Unterkunft umfassen die Ausgaben für Ihre Wohnung, also zum Beispiel Miete und Nebenkosten. Mit Einführung des Bürgergeldes werden die Kosten für die Unterkunft im ersten Jahr, unabhängig von ihrer Höhe, vollständig berücksichtigt (Karenzzeit). Etwas anderes gilt jedoch, wenn bereits in der Vergangenheit nur die angemessenen Kosten übernommen wurden. Dann werden weiterhin ausschließlich die angemessenen Unterkunftskosten berücksichtigt. Die Heizkosten werden grundsätzlich nur in angemessener Höhe anerkannt.

Hinweis: Kosten für Haushaltsenergie gehören nicht zu den Kosten der Unterkunft. Diese sind im Regelbedarf enthalten.