Alternativen zum Bürgergeld

Wohngeld

Am 1. Januar 2023 ist das neue Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft getreten. Haushalte, die Schwierigkeiten haben, ihre Wohnkosten vollständig mit Ihrem Einkommen zu decken, können durch Wohngeld, das als Zuschuss gezahlt wird, entlastet werden. Wohngeld kann sowohl für eine Mietwohnung als auch für eigenes Wohneigentum gezahlt werden, wenn der Wohnraum selbst genutzt wird.

Weitere Informationen zum "Wohngeld plus" erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldstelle.

Mit dem Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) können Sie unverbindlich prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben (Berechnung gültig seit dem 1. Januar 2023).

Kinderzuschlag

Wenn das Einkommen nicht für die ganze Familie reicht, können Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag (umgangssprachlich: Kindergeldzuschlag) erhalten. Der Kinderzuschlag steht Ihnen zu, wenn Ihr Einkommen für den eigenen Lebensunterhalt reicht, Sie jedoch finanzielle Unterstützung benötigen, um für den Lebensunterhalt der gesamten Familie zu sorgen.

Der Antrag auf Kinderzuschlag muss gesondert bei der für Sie zuständigen Familienkasse gestellt werden. Weiter Informationen erhalten Sie hier.

Tipp: Wenn Sie schnell wissen möchten, ob Sie Kinderzuschlag erhalten können: Einfach persönliche Daten in das interaktive Video-Tool „KiZ-Lotse" eingeben und Anspruch ermitteln!