Regelbedarf

Die Regelbedarfe der Grundsicherung sind pauschale Geldbeträge, mit denen alltägliche Ausgaben abgedeckt werden sollen. Dazu zählen zum Beispiel die Kosten für Lebensmittel und Kleidung.

Die Regelbedarfe werden ab dem 1. Januar 2024 erhöht:

Regelbedarf für ...Höhe
Alleinstehende, Alleinerziehende563,00 Euro
Volljährige Partner506,00 Euro

Volljährige von 18 – 24 Jahre

Personen unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umziehen

451,00 Euro
Kinder bzw. Jugendliche von 14 – 17 Jahre471,00 Euro
Kinder von 6 – 13 Jahre390,00 Euro
Kinder von 0 – 5 Jahre357,00 Euro