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Arbeitslosengeld II / Bürgergeld

Anspruch, Höhe, Dauer

Sie erhalten kein oder nur ein geringes Arbeitslosengeld? Ihr Verdienst oder Ihr Vermögen genügen nicht, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern? Dann können Sie Arbeitslosengeld II / Bürgergeld beantragen. Wir informieren Sie über Höhe und Dauer der finanziellen Hilfe.

Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II / Bürgergeld?

Sie können Arbeitslosengeld II / Bürgergeld erhalten, wenn Folgendes auf Sie zutrifft:

  • Sie sind über 15 Jahre alt und haben das Renteneintrittsalter (65-67 Jahre) noch nicht erreicht.
  • Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort liegt in der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie können und dürfen mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten.
  • Sie sind nicht beschäftigt oder Ihr Einkommen liegt unter dem Existenzminimum.
  • Sie haben kein Vermögen, von dem Sie leben können.

 

Wie viel Arbeitslosengeld II / Bprgergeld kann es geben und wie setzt es sich zusammen?

Das Arbeitslosengeld II / Bürgergeld besteht aus verschiedenen Teilen (Fachausdruck: Bedarfe):

  1. Regelbedarf
    Damit sind die Ausgaben des täglichen Bedarfs pro Person gemeint, wie zum Beispiel die Kosten für Essen und Kleidung. Die Höhe istunterschiedlich und hängt unter anderem von Familienstand und Alter ab. Der Regelbedarf wird regelmäßig zum neuen Jahr angepasst.
  2. Bedarf für Unterkunft und Heizung
    Dieser Bedarf deckt die angemessenen Kosten für Wohnen und Heizen. Dazu gehören auch die Nebenkosten. Wie hoch der Bedarf ist, kann örtlich unterschiedlich sein und wird vom jeweiligen kommunalen Träger des Jobcenters festgelegt.
  3. Mehrbedarfe
    Diese Bedarfe sollen die Kosten für besondere Lebenslagen decken helfen – zum Beispiel für Alleinerziehende oder wenn aus medizinischen Gründen eine kostenaufwändige Ernährung erforderlich ist.
  4. Einmalbedarfe
    Das sind Leistungen, die einmalig gezahlt werden, zum Beispiel für die Erstausstattung einer Wohnung oder die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt.
  5. Bedarf für Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen (BuT)
    Damit Kinder, Jugendliche und junge Erwachsenen am sozialen und kulturellen Leben teilhaben können, gibt es die Möglichkeit, ihre Familien zu unterstützen. So können diese beispielsweise die Kosten für Schulausflüge, Nachhilfe, den Sportverein oder zusätzlichen Musikunterricht decken.

Wann und wie erhält man das Arbeitslosengeld II / Bürgergeld?

Die Zahlung erfolgt grundsätzlich monatlich im Voraus. Das Geld wird üblicherweise überwiesen.

Wie lange wird Arbeitslosengeld II / Bürgergeld gezahlt?

Sie erhalten diese finanzielle Hilfe zunächst für einen begrenzten Zeitraum. In der Regel sind das zwölf Monate. Danach wird geprüft, ob Sie weiterhin Arbeitslosengeld II / Bürgergeld erhalten können. Stellen Sie dafür dann bitte rechtzeitig einen Weiterbewilligungsantrag. 

Was ist mit den Kosten, die aufgrund von Veränderungen entstehen?

Wir helfen Ihnen dabei, neue Situationen finanziell zu bewältigen. Zum Beispiel, wenn Sie Nachwuchs erwarten oder wenn nach einem Neustart eine Wohnungseinrichtung fehlt – Sie können gerne auf uns zukommen. Gemeinsam erarbeiten wir für solche einmaligen Sonderausgaben (Fachbegriff: Einmalbedarfe) eine Lösung.

Erhalten Menschen in einer besonderen Situation zusätzliche Unterstützung?

Manche Menschen haben aufgrund besonderer Lebensumstände einen erhöhten Bedarf (das heißt, mehr Ausgaben), der nicht durch den Regelbedarf abgedeckt ist. Dazu gehören unter anderem:

  • chronisch Erkrankte,
  • Alleinerziehende,
  • Schwangere und
  • Menschen mit Behinderungen.

Sie gehören zu einer solchen Gruppe? Dann fragen Sie Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner in der Leistungsabteilung im Jobcenter nach Hilfen.

Merkblätter und weitere Hinweise siehe Links

Zum Ausfüllen des Antrages siehe beigefügtes Erklärvideo: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/erklaer-video-antrag-arbeitslosengeld-2

Bildung und Teilhabe

Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen - zum Beispiel bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen.

Das Bildungspaket unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche. Insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II / Bürgergeld, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben.

Zudem kann ein Anspruch auf Leistungen des Bildungspakets nach dem SGB II bestehen, wenn das Kind bzw. seine Eltern zwar ansonsten keine der genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können.

Leistungsgewährung für Bildungs- und Teilhabeleistungen nach dem SGB II:

Die Aufgaben für Bildung und Teilhabe werden für folgende Leistungen durch den Eifelkreis Bitburg-Prüm wahrgenommen:

  1. Mehrtägige Klassenfahrten / Kita-Ausflüge
  2. Schulbedarf
  3. Schülerbeförderung
  4. Lernförderung
  5. Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
  6. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

 

Die Anträge für Bildung und Teilhabe werden für die Kunden/innen durch das Jobcenter Bitburg-Prüm bearbeitet und von der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm abgewickelt.

Organisatorisch:

Ansprechpartner/innen des Leistungsbereiches:

Der Leistungsbereich des Jobcenters ist in einzelne Bearbeitungsgruppen aufgeteilt.

Mit der Antragstellung erhalten Sie die jeweilige Durchwahlrufnummer Ihrer zugeordneten Bearbeitungsgruppe. Unter dieser Rufnummer stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Bearbeitungsgruppen für Rückfragen und Anliegen zur Verfügung.