Arbeitsvermittlung / Integration in Arbeit

Vorbemerkung:
Das Jobcenter Bitburg-Prüm ist für die Kunden/innen mit Leistungsanspruch zuständig.
Für alle Kunden ohne Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld II / Bürgergeld ist die Agentur für Arbeit in Frage der Arbeitsvermittlung und Arbeitsberatung der Ansprechpartner.

Unser vorrangiges Ziel ist die nachhaltige Integration in Arbeit. Hierzu unterstützen wir Sie mit unseren Integrationsfachkräften auch in Zusammenarbeit mit dem gemeinsamen Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit. Mit unserem auf die persönlichen Fähigkeiten abgestimmten Beratungs- und Integrationsangebot fördern und fordern wir erwerbsfähige Leistungsberechtigte.

Unsere Angebote sind darauf ausgerichtet, durch Ihre Integration in den Arbeitsmarkt Hilfebedürftigkeit zu vermeiden oder zu beseitigen, die Dauer Ihrer Hilfebedürftigkeit zu verkürzen oder den Umfang der Hilfebedürftigkeit zu verringern.

Mit dem Schwerpunkt auf bestimmte Zielgruppen – wie zum Beispiel Unter-25-Jährige, Langzeitarbeitslose oder Selbstständige– verfolgen wir das Prinzip einer möglichst zielgerichteten Eingliederung.

Der Fachbereich Markt & Integration hält dafür folgende Angebote vor:  

  • Beratung & Vermittlung für Kunden unter 25 Jahren 
  • Beratung & Vermittlung für Kunden ab 25 Jahren
  • gemeinsamer Arbeitgeberservice

Grundsätzlich gilt: 
Jedes Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft, das erwerbsfähig ist, muss persönlich im Jobcenter Bitburg-Prüm vorsprechen und hier die persönlichen und beruflichen Daten aufnehmen lassen. Erwerbsfähigkeit liegt bei den Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft vor, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und objektiv in der Lage sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Jedes erwerbsfähige Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft ist nach dem SGB II verpflichtet, seinen Beitrag zur Verringerung bzw. zum Wegfall der Hilfebedürftigkeit zu leisten. Dem Grunde nach ist daher erwerbsfähigen Hilfebedürftigen die Aufnahme von Ausbildung, Arbeit und die Teilnahme an Maßnahmen zur beruflichen  Eingliederung zumutbar, auch wenn sich dies von Ihrer früheren Tätigkeit unterscheidet oder der Arbeitsort weiter entfernt ist.
Dies entspricht dem im SGB II verankerten Prinzip des "Fördern und Forderns". 

Unterstützt wird dieser Prozess mit den notwendigen finanziellen Hilfen (https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-2-vermittlung_ba015379.pdf)  zur Eingliederung (z. Bsp. Kostenübernahme bei beruflicher Fort- und Weiterbildung) oder der Einschaltung von Fachdiensten (z. Bsp. ärztlicher Dienst der Agentur für Arbeit zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit oder Feststellung der gesundheitlichen Eignung zum Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse C/CE).