Teilhabe am Arbeitsleben

 Neue Chancen für Langzeitarbeitslose

Seit dem 01. Januar 2019 gilt das Teilhabechancengesetz. Es enthält ein Gesamtkonzept zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit. Durch zwei neue Förderinstrumente (§ 16i und § 16e SGB II) alszentrale Säulen des Konzepts "MitArbeit" schafft das Bundesministerium für Arbeit und Soziales neue Beschäftigungs- und Teilhabechancen auf dem allgemeinen und auch auf einem Sozialen Arbeitsmarkt.

Wir fördern:

  1. Beschäftigungsverhältnisse bei allen Arbeitgebern, in Vollzeit und in Teilzeit,
  2. durch Lohnkostenzuschüsse in Höhe von bis zu 100 Prozent des Arbeitsentgelts oder des gesetzlichen Mindestlohns für die Dauer von bis zu fünf Jahren,
  3. Übernahme der Kosten für ein Coaching für die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer,
  4. Erstattung von Weiterbildungskosten während der Beschäftigung.

Weitere Informationen

Sie haben Interesse? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Kontaktieren Sie uns. Sie werden zu allen Fragen rund um die möglichen Förderungen und das Beschäftigungsverhältnis gerne beraten.

Telefon: 06561 / 96 76 - 73