Beraten - qualifizieren - integrierenSeit dem 1. Januar 2005 ist das Gesetz „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ in Kraft. Mit der Einführung des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) wurden die bisherigen Systeme der Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige zu einer einheitlichen Grundsicherung für Arbeitsuchende zusammen geführt. Vor Ort sorgen die meist aus Kommunen und Bundesagentur für Arbeit gebildeten gemeinsamen Einrichtungen als Jobcenter für die Umsetzung des neuen Gesetzes.
Das Jobcenter Kiel betreut und vermittelt Empfänger von Arbeitslosengeld II in der Landeshauptstadt und gewährt Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch SGB II.
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