Datenschutzerklärung des Jobcenters Helmstedt nach Art. 13 und 14 DSGVO

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird seit dem 25.05.2018 vollumfänglich in der Europäischen Union umgesetzt und vereinheitlicht damit die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die meisten Datenverarbeiter, sowohl private als auch öffentliche.

Die nachfolgende Datenschutzerklärung informiert Sie über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten durch das Jobcenter Helmstedt.

Wir als Webseitenbetreiber nehmen den Datenschutz sehr ernst und behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und nur nach den gesetzlichen Vorschriften. Wir empfehlen Ihnen unsere Datenschutzerklärung in regelmäßigen Abständen zu lesen, da sich diese auch ändern kann.

In der nachfolgenden Datenschutzerklärung benutzen wir Begriffe (z. B. „personenbezogene Daten“ oder „Verarbeitung“), die in Art. 4 der DSGVO definiert sind.

 

1. Verantwortliche für die Datenverarbeitung

Jobcenter Helmstedt
Magdeburger Tor 18
38350 Helmstedt 

Geschäftsführerin: Heike Bannach

2. Datenschutzbeauftragte

Die Datenschutzbeauftragte des Jobcenters Helmstedt, Frau Lamontain-Steinbach, erreichen Sie unter der Postanschrift: Jobcenter Helmstedt – Datenschutzbeauftragte – Magdeburger Tor 18, 38350 Helmstedt oder unter folgender E-Mail-Adresse:

Jobcenter-Helmstedt.Datenschutzbeauftragte@jobcenter-ge.de

Um verschlüsselte Nachrichten senden oder empfangen zu können, benötigen Sie ein E-Mail-Programm, dass die S/MIME basierte E-Mail-Verschlüsselung unterstützt, ein Zertifikat sowie den zugehörigen privaten Schlüssel für Ihre eigene E-Mail-Adresse. Seitens des Jobcenter Helmstedt können keine Empfehlungen für bestimmte Anbieter gegeben werden.

Wichtig: Bitte richten Sie vertrauliche Informationen aus Datenschutzgründen möglichst nur per Post an das Jobcenter Helmstedt.

3. Zugriffsdaten und Cookies

 Bei jedem Zugriff auf unser Internetangebot und bei jedem Abruf einer Datei werden automatisch folgende Informationen gespeichert:

  • IP-Adresse des Nutzers
  • Internet Service Provider des Nutzers
  • Datum und Uhrzeit des Zugriffs
  • aufgerufene Seite unseres Internetangebotes/Name der abgerufenen Datei
  • Websites, von denen das System des Nutzers auf unsere Internetseite gelangt
  • Websites, die vom System des Nutzers über unsere Website aufgerufen werden
  • übertragene Datenmenge
  • Meldung, ob der Zugriff / Abruf erfolgreich war
  • verwendeter Browser und Betriebssystem
  • verwendete Sitzungskennung (Session ID)

Die Logfiles enthalten IP-Adressen oder sonstige Daten, die eine Zuordnung zu einem Nutzer ermöglichen. Diese Daten werden in den Logfiles unseres Systems gespeichert. Eine Speicherung dieser Daten zusammen mit anderen personenbezogenen Daten des Nutzers findet nicht statt. Die Speicherung erfolgt vorübergehend, das heißt, maximal 3 Tage, es sei denn, aus Sicherheitsgründen ist eine längere Speicherung erforderlich.

Diese Informationen werden für Sicherungszwecke verarbeitet. Das Jobcenter verfolgt damit berechtigte Interessen im Sinne des Art. 6 lit. f der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), da nur so die Verfügbarkeit und die Integrität des Portals sichergestellt werden kann. Andere Kategorien von Datenempfängern als die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das Portal des Jobcenters betreuen, gibt es nicht.

Bei Nutzung der Webseite können so genannte Session-Cookies zum Einsatz kommen. Cookies sind kleine Textdateien, die im lokalen Zwischenspeicher des Browsers gespeichert werden. Diese Cookies dienen der Unterstützung der Portalnutzung im Verlauf der jeweiligen „Sitzung" und werden nach Abschluss der Nutzung gelöscht. Darüber hinaus werden Cookies für eine statistische Besucherauswertung der Website und die anwenderfreundliche Gestaltung der Plattform verwendet. Diese Cookies ermöglichen die Wiedererkennung des Browsers bei späteren Besuchen der Webseite. Die Lebensdauer dieser Cookies ist auf 30 Tage beschränkt. Die Cookies speichern keine personenbezogenen Daten, auch keine IP-Adresse.

Das Lesen der Inhalte auf der Plattform ist auch bei ausgeschalteten Cookies möglich. Um Kontaktformulare zu nutzen, ist aus technischen Gründen die Zulassung von Cookies allerdings notwendig. Sie können die Nutzung von Cookies in Ihrem Browser deaktivieren.

Für die statistische Besucherauswertung der Webseite setzt das Jobcenter eine Webanalyse-Software ein (Tracking). Damit wird das Besucherverhalten auf der Plattform anonym ausgewertet. Rückschlüsse auf die Identität der „Nutzer" und „Teilnehmer" sind nicht möglich. Die Informationen dienen zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Plattform. Sie können am Ende dieser Seite die Webanalyse-Software für Ihren Besuch deaktivieren.

4. Verarbeitungszwecke / gesetzliche Aufgabenerledigung

Das Jobcenter Helmstedt verarbeitet Daten zum Zwecke ihrer gesetzlichen Aufgabenerledigung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB). Es ist zur wirtschaftlichen Erbringung von Geld-, Sach- und Dienstleistungen verpflichtet. Dazu zählen beispielsweise Beratungs- und Vermittlungszweck sowie die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten auch bei der Durchführung von Erstattungsansprüchen anderer Leistungsträger oder anderer Stellen oder der Bekämpfung von Leistungsmissbrauch verarbeitet. Dasselbe gilt für die Ausstellung von Bescheinigungen. Zudem werden personenbezogene Daten zu Zwecken der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sowie zu Statistikzwecken verarbeitet. 

5. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Datenverarbeitung durch das Jobcenter stützt sich insbesondere auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i.V.m. §§ 67 ff SGB X, SGB III, SGB II sowie auf spezialgesetzliche Regelungen.

Darüber hinaus ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO eine Datenverarbeitung auch zulässig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung erteilt hat.

6. Kategorien personenbezogener Daten

Insbesondere folgende Daten werden vom Jobcenter Helmstedt verarbeitet:

 a) Stammdaten inkl. Kontaktdaten

Das sind beispielsweise:

Kundennummer, Bedarfsgemeinschaftsnummer, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer (freiwillige Angabe), E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe), Familienstand, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Renten-/Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung, Benutzername und Kennwort (bei Nutzung der Online-Angebote).

 b) Daten zur Leistungsgewährung

Das sind beispielsweise:

Einkommensnachweise, Vermögensnachweise, Leistungszeitraum, -höhe, -art, Bedarfe der Unterkunft und Heizung, Daten zu Unterhaltsansprüchen/ Regressansprüchen, Daten zu Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Daten zur Dauer und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, Vollstreckungsdaten, Daten zum Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).

c) Daten zur Berufsberatung sowie zur Vermittlung / Integration in Arbeit

Das sind beispielsweise:

Lebenslauf, Nachweise über Abschlüsse etc., Angaben zu Kenntnissen und Fähigkeiten, Führerschein, Qualifikation (schulische und berufliche), Leistungsfähigkeit, Motivation, Rahmenbedingungen (Mobilität, freiwillige Angaben: familiäre Situation, finanzielle Situation, Wohnsituation), Daten auf Grundlage der Beauftragung von Dritten (z.B. Maßnahmeträger, Ärztlicher Dienst, Berufspsychologischer Service), Dokumentation der Kundenkontakte sowie Entscheidungen z.B. in Form von Beratungs- und Vermittlungsvermerken, Daten zu Stellenangeboten, Stellengesuchen (soweit nicht anonymisiert) und ggf. Rückmeldungen der Arbeitgeber.

 d) Gesundheitsdaten

Das sind beispielsweise Daten für die Betreuung im Reha-Bereich, Begutachtungen oder Stellungnahmen durch den Ärztlichen Dienst der BA, den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, den Berufspsychologischen Service der BA (einschließlich Berufswahltest etc.) sowie ggf. durch den Technischen Beratungsdienst der BA.

e) Forschungsdaten (Befragungsdaten) und Statistikdaten

7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern

Die in Ziffer 5 genannten Datenkategorien können zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung des Jobcenters Helmstedt an Dritte übermittelt werden wie beispielsweise: 

  • Andere Sozialleistungsträger (z.B. Deutsche Rentenversicherung, Krankenversicherung)
  • Arbeitgeber
  • Ausbildungsbetriebe
  • Maßnahme-/Bildungsträger
  • Vermieter und Energieversorger (wenn Leistungen nach dem SGB II vom Jobcenter Helmstedt direkt dorthin überwiesen werden)
  • Finanzämter
  • Zollbehörden
  • Strafverfolgungsbehörden und Behörden der Gefahrenabwehr (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft, Verfassungsschutz)
  • Gerichte
  • weitere Dritte wie z.B. kommunale Ämter, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesrechnungshof, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Auftragsverarbeiter (z.B. Scandienstleister, IT-Dienstleister), externe Forschungsinstitute (nur bei Forschungsanträgen, die durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt wurden), etc.

 An folgende Empfänger können vom Jobcenter Helmstedt nur Daten übermittelt werden, wenn eine Einwilligung der betroffenen Person vorliegt:

  • Schuldnerberatung
  • Suchtberatung
  • psychosoziale Betreuung
  • Schulen

8. Speicherdauer 

Für Daten zur Inanspruchnahme von Beratungs- und Vermittlungsleistungen besteht eine Speicherfrist von 5 Jahren nach Beendigung des Falles. Eine Beendigung des Falles liegt vor, wenn eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wurde, der/die Kunde/in sich in selbständige Tätigkeit abgemeldet hat oder aus sonstigen Gründen eine weitere Betreuung durch das Jobcenter Helmstedt nicht erfolgt (z.B. Rente, Elternzeit etc.), es sei denn es werden besondere Förderleistungen gewährt oder Rechtsstreitigkeiten sind nicht abgeschlossen. Die Speicherfrist von 5 Jahren dient Rechnungslegungszwecken nach den Grundsätzen der Bundeshaushaltsordnung.

Für Daten zur Inanspruchnahme von Geld- und Sachleistungen nach dem SGB II besteht eine Speicherfrist von 10 Jahren nach Beendigung des Falles. Ein Fall ist in diesem Zusammenhang beendet, wenn die Hilfebedürftigkeit weggefallen ist oder aus anderen Gründen kein Anspruch mehr auf Leistungen besteht, es sei denn, es werden besondere Förderleistungen gewährt oder Rechtsstreitigkeiten sind nicht abgeschlossen. Die Frist von 10 Jahren beruht auf der gesetzlichen Möglichkeit der Rückforderung von Leistungen, wenn in diesem Zeitraum bekannt wird, dass Leistungen zu Unrecht gewährt wurden.

Erfolgte eine Förderung durch den Europäischen Sozialfond, werden die Daten nach Beendigung des Falles 13 Jahre lang gespeichert, weil dies der Rechnungslegung gegenüber der EU dient und auf EU-Regelungen beruht (Art. 140 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013).

Ist eine Forderung des Jobcenters Helmstedt (Rückforderung/ Erstattungsbescheid/ Darlehen) noch offen, werden die Daten gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung und des Bürgerlichen Gesetzbuches 30 Jahre lang aufbewahrt, weil erst dann die Ansprüche verjähren. Die Berechnung der Frist erfolgt je nach Vollstreckungsversuch.

Wurden der Ärztliche Dienst, der Medizinische Dienst der Krankenkasse oder der Berufspsychologische Service der BA beteiligt, werden die bei diesen Fachdiensten angefallenen Daten entsprechend der jeweiligen Berufsordnung nach 10 Jahren gelöscht.

9. Rechte der betroffenen Person

a) Auskunft
Gemäß Art. 15 DSGVO haben Sie das Recht, vom Jobcenter Helmstedt eine Bestätigung zu verlangen, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden. Liegt eine solche Verarbeitung vor, können Sie Auskunft über alle verarbeiteten Daten sowie eine Kopie der Daten verlangen.

 b) Berichtigung / Vervollständigung
Gemäß Art. 16 DSGVO haben Sie das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen, sofern dies von Ihnen nachgewiesen wird.

c) Löschung
Gemäß Art. 17 DSGVO haben Sie das Recht, dass zu Unrecht verarbeitete betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern die unrechtmäßige Verarbeitung von Ihnen nachgewiesen wird.

Dies gilt auch, wenn die Daten zur Aufgabenerledigung nicht mehr benötigt werden. Für die Beurteilung dieser Sachlage sind die Speicherfristen maßgebend, wobei Rechnungslegungs- oder Rückforderungsfristen zu berücksichtigen sind (siehe hierzu Punkt 8.).

Falls eine Löschung nicht möglich ist, da die Daten für zulässige gesetzliche Zwecke erforderlich sind, erfolgt eine Einschränkung der Datenverarbeitung. In diesem Fall werden die Daten gesperrt und nicht mehr für andere Zwecke verarbeitet.

10. Widerruf der Einwilligung

Werden Daten auf der Grundlage einer Einwilligung des Betroffenen verarbeitet, kann die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt davon unberührt.

 11. Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

12. Beschwerderecht

Betroffene Personen haben die Möglichkeit, sich an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Graurheindorfer Str. 153 in 53117 Bonn) zu wenden, sofern sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt.

13. Mitwirkungs- und Auskunftspflichten und Folgen der Nichtbeachtung

Wer Sozialleistungen (das sind Dienst-, Sach- und Geldleistungen) beim Jobcenter Helmstedt beantragt hat oder vom Jobcenter Helmstedt hält, ist zur Mitwirkung verpflichtet. Das bedeutet, dass die betroffene Person alle leistungsrelevanten Tatsachen angeben muss, ebenso Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, die Auswirkungen auf die Leistungsgewährung haben können. Die Mitwirkungspflichten gelten auch im Rahmen von Vermittlungsleistungen. Zu den Mitwirkungspflichten zählen auch die Vorlage von entscheidungsrelevanten Unterlagen, die Zustimmung zur Auskunftseinholung bei Dritten, das persönliche Erscheinen beim zuständigen Leistungsträger sowie ggf. die Zustimmung zur Durchführung von ärztlichen oder psychologischen Untersuchungsmaßnahmen. Die Mitwirkungspflichten ergeben sich aus dem Sozialgesetzbuch. Im Falle der Nichtbeachtung können die Leistungen versagt oder entzogen werden. Zudem können Sanktionen verhängt werden oder Sperrzeiten eintreten.

14. Datenquellen (öffentlich zugänglich)

Das Jobcenter Helmstedt ist berechtigt, unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen oder Personen zu erheben. Dies können z.B. andere Sozialleistungsträger, Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Vertragsärzte, Maßnahme-/Bildungsträger etc. sein. Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch aus öffentlichen Quellen bezogen werden wie z.B. Internet, Melderegister, Handelsregister, Grundbuchämter usw.

15. automatisierte Entscheidungsfindung

Im Rahmen des Vermittlungsprozesses werden die Arbeitsplatzanforderungen mit den Kompetenzen eines Bewerbers automatisiert abgeglichen, um so eine passgenaue Vermittlung zu ermöglichen (sog. Matching). Dabei werden u.a. folgende Kriterien herangezogen:

Arbeitszeit, Ausübungsorte, Berufe, Ausbildungsstellen, Eintrittstermin, Kenntnisse und Fertigkeiten, Sprachkenntnisse, Ausbildung, Befristung, Befristungsdauer, Behinderung (mit Einwilligung), Schulnoten, Führerscheine, Fahrzeuge (Mobilität), höchster Bildungsabschluss, Reise- und Montagebereitschaft, Wochenstunden, Berufserfahrung, Branche, Deutschkenntnisse, Unternehmensgröße.

Je höher der Übereinstimmungsgrad der Kompetenzen mit den Anforderungen des Stellenangebotes ist, desto wahrscheinlicher ist ein entsprechender Vermittlungsvorschlag. Die Entscheidung, ob ein Vermittlungsvorschlag erstellt wird, trifft jedoch die Vermittlungs-/ Beratungsfachkraft.

16. Zweckänderung

Die Verwendung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken als dem Erhebungszweck ist nur im Rahmen der unter Ziffer 4 genannten Zwecke zulässig und sofern der neue Zweck mit dem Erhebungszweck kompatibel ist.

 

Ihr Jobcenter Helmstedt