Weiterbewilligungsantrag

Ihre Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes werden in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Die gilt nicht, wenn über Ihren Leistungsanspruch nur vorläufig entschieden wird oder die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung unangemessen sind. 

Sofern Sie über den gewährten Bewilligungszeitraum hinaus hilfebedürftig sind und weiterhin Leistungen beziehen möchten, müssen Sie einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Ein Weiterbewilligungsantrag wird Ihnen automatisch ca. 6 Wochen vor dem Ende Ihres laufenden Bewilligungszeitraumes zentral per Post zugesandt. Sollte Ihnen kein Antrag zugeschickt werden, so finden Sie den Vordruck auch im Internet unter Formulare A bis Z.

Bitte reichen Sie diesen mit Ihren vollständigen Unterlagen rechtzeitig im Jobcenter Helmstedt ein. Nur so können Leistungsunterbrechungen vermieden und eine nahtlose Sicherstellung Ihrer Leistungen gewährleistet werden.

Schnell und direkt:
Sie können Ihren Weiterbewilligungsantrag nach vorheriger Registrierung hier online stellen.

Bescheiderklärer 

Zum besseren Verständnis Ihres Bewilligungsbescheides kann Ihnen das Erklärvideo zum Arbeitslosengeld II Bescheid helfen.

Weitere detaillierte Informationen können Sie auch dem Musterbescheid zum Arbeitslosengeld II entnehmen.