Leistungen für Bildung und Teilhabe

Das Bildungs- und Teilhabepaket sieht Leistungen für bedürftige Kinder, Jugendliche und jungen Erwachsenen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres vor, um die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben zu ermöglichen.

Kinder, deren Eltern Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - (SGB II), Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch - (SGB XII), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kindergeldzuschlag oder Wohngeld beziehen, können grundsätzlich folgende Leistungen beantragen:

  • eintägige und mehrtägige Ausflüge
    • Tagesfahrten der Schule/ Kindergarten
    • Klassenfahrten der Schule
  • Schülerbeförderungskosten
    • Besuch der allgemeinbildenden Schulen ab der 11. Klasse (Gymnasium, Gesamtschule, freie Waldorfschulen)
    • Besuch berufsbildende Schulen, ausgenommen Berufseinstiegsschulen und die erste Klasse von Berufsfachschulen
  • Lernförderung
    • Erreichen wesentlicher Lernziele nach den schulrechtlichen Bestimmungen
  • gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
    • Kindertagesstätten und Schulen
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
    • Aktivitäten im Verein, Musikunterricht, Mitmachbeiträge, Kursgebühren, Freizeiten
  • persönlicher Schulbedarf
    • Berücksichtigung des anzuerkennenden Bedarfes für das erste Schulhalbjahr regelmäßig zum 1. August und für das zweite Schulhalbjahr regelmäßig zum 1. Februar

Hinweis:

Die Gewährung von Bedarfen für Bildung und Teilhabe benötigt keiner gesonderten Antragstellung. Mit der Antragstellung auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, werden zugleich die Bedarfe für Bildung und Teilhabe beantragt. Lediglich eine Konkretisierung der Einzelbedarfe muss noch schriftlich erfolgen.

Anfragen richten Sie bitte schriftlich an das Postfach Jobcenter-Helmstedt.BuT@jobcenter-ge.de.

Telefonisch erreichen Sie uns unter 05351/ 522 - 400 (kostenlos).

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Helmstedt.